Seit dem Jahre 2004 führe ich aber nur noch die Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Die Nähe zum Familienrecht ist geblieben gerade in den Schnittpunkten von Familien- und Steuerrecht.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen einerseits in den klassischen Gerichtsverfahren wie Zahlungsklagen, Mahnverfahren, Kündigungsschutzklagen, Scheidungsverfahren. Auf der anderen Seite berate und vertrete ich bei Unternehmensgründungen und Krisen- interventionen wie drohender Insolvenz, Betriebsprüfungen oder Strafverfolgungsmaßnahmen wie Hausdurchsuchungen und Verhaftungen.
Eine ständige Fort- und Weiterbildung ist für mich eine selbstverständliche Pflicht und nicht nur ein Lippenbekenntnis.
Darüber hinaus halte ich zu den von mir bearbeiteten Themen regelmäßig Vorträge.
Stichwörter, Firmentätigkeit
Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht, Anwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht, Rechtsanwalt, Fachanwalt Steuerrecht, Arbeitsrecht, Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Rechtsanwälte, Eherecht